Sperren im HVR

    • Sperren im HVR

      Sehr geil. 3 Leute die mind. 6 Monate gesperrt wurden. Schick Schick...

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      Harte Strafen
      Lange Spielsperren für drei Handballer

      Vom 08.03.2007

      br. Das Verbandssport-Gericht des Handball-Verbandes Rheinhessen hat im Zusammenhang mit einem Spielabbruch in der Verbandsliga harte Strafen ausgesprochen. Die betroffenen Mannschaften Sportfreunde Budenheim III und TV Eich müssen jeweils 500 Euro Geldstrafe zahlen. Zudem wird die Partie für beide Teams als verloren gewertet.

      Darüber hinaus sprachen die Richter unter dem Vorsitzenden Rainer Besch mehrmonatige Sperren gegen zwei Spieler aus, die ihrer Meinung nach den Spielabbruch ausgelöst haben. Ein Eicher Spieler muss sechs Monate pausieren, weil er laut Urteilsbegründung dem Sportfreunde-Trainer ins Gesicht geschlagen hat. Ein Budenheimer Spieler erhält eine neunmonatige Sperre, weil er dem Eicher Spieler anschließend den Ball aus nächster Nähe ins Gesicht geworfen hat.

      Keine Beweise
      In einem anderen Urteil sperrte das Verbandssportgericht einen Spieler der HSG Rhein-Nahe II für sechs Monate. Der Kreisliga-Akteur hatte den Schiedsrichter nach dem Spiel bei der HSG Worms II beschuldigt, ihn beleidigt zu haben. Weil er für dafür keine Beweise vorlegte, verurteilten ihn die Richter wegen übler Nachrede zu der Sperre.

      (entnommen aus der AZ)
    • Die Reflexhandlung (nach 10 Sekunden den Ball aus nächster Nähe dem Eicher Übeltäter ins Gesicht zu werfen) des Budenheimers ist echt der Höhepunkt dieses erbärmlichen Verhaltens. Leider gibts beim Sportgericht keine Aussagen unter Eid, dann hätten die Beteiligten nämlich nicht alle ihre Erinnerungen an die Vorkommnisse verloren. Das sind ja Zustände wie beim Fußball!!

      ... und dann noch um eine milde Bestrafung betteln... Ts ts ts...

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    • Sperren VfR

      Hihi, ganz groß, der VfR...

      Urteil 10/07

      Antrag des Präsidiums des HVR auf Bestrafung des
      MV Hauke Steffens und der Spielerin Alexia Flores
      wegen Manipulation des Spielprotokolls im M-Spiel
      der AKF 069 vom 29.04.2007
      TV Nieder-Olm gegen VfR Nierstein.

      Das Verbandsportgericht hat im schriftlichen Verfahren am
      27.06.2007 in folgender Besetzung
      Rainer Besch Mainz als Vorsitzender
      Martin Franz Mainz als Beisitzer
      Manfred Kwiatkowski O.-Hilbersh. als Beisitzer
      in erster Instanz folgendes Urteil gefällt:

      1. Der MV Hauke Steffens vom VfR Nierstein wird
      gemäß § 10 (1) RO für die Dauer von 6 Monaten
      gesperrt. Ihm wird darüber hinaus gemäß § 2.1 o RO
      für 12 Monate die Trainer- bzw. Übungsleiterlizenz
      entzogen bzw. die Ausübung einer entsprechenden
      Tätigkeit verboten. Die Sperre beginnt mit dem
      28.06.2007.

      2. Die Spielerin Alexia Flores vom VfR Nierstein wird
      gemäß § 10 (4) RO für die Dauer von 6 Monaten
      gesperrt. Auch diese Sperre beginnt mit dem
      28.06.2007.

      3. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 29,25 €
      gehen gemäß § 30 (1) RO zu Lasten des VfR
      Nierstein.


      Sachverhalt:
      Im o.a. Meisterschaftsspiel vermerkte die SR´in J. Kieslich
      im Spielberichtsbogen folgendes:
      „ VfR Nierstein; Alexia Flores s. oben bei fehlendem
      Spielausweis wurde aufgrund „Betruges“ disqualifiziert.
      Grund: A. Flores spielte erst unter dem Namen Schmitt,
      Kim auf Nachfrage des Trainers Steffen änderte er sie um
      auf den Namen Stab, Lisa. Die jeweiligen Passbilder und
      Unterschriften stimmten nicht überein.“


      Aussage der SR´in Kieslich:
      Bei der Kontrolle der Pässe sei Ihr die Spielerin
      aufgefallen. Im Spiel sei die Spielerin mit Ihrem richtigen
      Namen „Alexia“ von Mitspielerinnen mehrfach angesprochen
      worden. Auf Nachfrage habe die Spielerin Ihr
      gegenüber aber geantwortet, Sie sei die „Kim“. Da aber
      mittlerweile der Name im Spielberichtsbogen auf Lisa
      Strub geändert war, konnte etwas nicht stimmen.
      Bei der späteren Unterschrift im Spielberichtsbogen habe
      sie dann mit ihrem richtigen Namen unterschrieben.


      Aussage des MV Steffens:
      Er habe die Manipulation, die er in vollem Umfang
      einräume, begangen, um nicht mit einer völlig unterlegenen
      Mannschaft antreten zu müssen. Es sei nicht um
      den Gewinn des Spiels gegangen, vielmehr sei die
      Mannschaft durch Absagen und Verletzungen personell
      stark geschwächt gewesen. Die falsche Eintragung der
      Spielerin in den Spielberichtsbogen habe er vorgenommen,
      wie auch die Änderung auf den Namen Lisa Strub.


      Aussage der Spielerin Flores:
      Sie habe sich aufgrund der drohenden Unterzahl bereit
      erklärt, der Mannschaft zu helfen. Ihr sei auch bewusst
      gewesen, dass sie nicht unter Ihrem Pass sondern dem
      Pass der Spielerin Kim Schmitt eingetragen wurde.


      Antrag des Präsidiums des HVR:
      Das Präsidium des HVR beantragt,
      1. den MV Hauke Steffens vom VfR Nierstein gemäß § 10
      (1) RO für die Dauer von 6 Monaten zu sperren und
      Ihm darüber hinaus gemäß § 2.1 o RO für 12 Monate
      die Trainer- bzw. Übungsleiterlizenz zu entziehen
      bzw. die Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit zu
      verbieten.
      2. Die Spielerin Alexia Flores vom VfR Nierstein gemäß §
      10(4) RO für die Dauer von 6 Monaten zu sperren.
      Begründung:
      Der Antrag ist begründet.

      Nach Würdigung der vorliegenden Beweismittel und der
      schriftlichen Geständnisse der Beteiligten liegt hier ein
      klarer Fall einer Manipulation des Spielberichtsbogens vor.
      Aus diesem Grund hält das VSPG eine Sperre des MV
      Hauke Steffens in der beantragten Höhe für erforderlich
      aber auch schuldangemessen.
      Darüber hinaus war ihm auch die Trainer- bzw.
      Übungsleiterlizenz zu entziehen bzw. die Ausübung einer
      entsprechenden Tätigkeit zu verbieten. Er war für das
      ordnungsgemäße und vor allem richtige Ausfüllen des
      Spielberichtsbogens verantwortlich und ist dieser Pflicht
      absichtlich nicht nachgekommen. Dieses Verhalten ist für
      das VSPG völlig unverständlich, kann jedoch auf gar
      keinen Fall akzeptiert werden.

      Die Spielerin war mit dieser Manipulation auch einverstanden
      und hat – auch noch im Verlauf des Spiels – unter
      einem falschen Namen spielen wollen und dies auch noch
      gegenüber der aufmerksamen SR´in bestätigt. Aus diesem
      Grund hält das VSPG eine Sperre der Spielerin in der beantragten
      Höhe für erforderlich und schuldangemessen.

      Die Kostenentscheidung beruht auf § 30/1 RO.