Schutz für Torhüter

    • Schutz für Torhüter

      Schaut mal, was unser "Freund" für Ideen hat:

      Der Handball-Verband Rheinhessen (HVR) will die Torhüter besser schützen. Bei der Regel- und Satzungskommission des Deutschen Handball-Bundes in Dortmund beantragte der HVR nun eine entsprechende Regeländerung, mit deren Bearbeitung auf dem Verbandstag entsprechende Gremien beauftragt worden waren. Sie sieht die Disqualifikation (Matchsperre) eines Angreifers vor, wenn er "aus einem unbedrängten Wurf heraus von außen oder aus dem freien Spiel heraus den Torwart direkt ins Gesicht oder am Kopf trifft, sofern sich dieser nicht bewegte". Dies betrifft die bestehende Handballregel 8:5. Bislang werden Gesichtstreffer beim Torwart nur beim Siebenmeter mit einer Disqualifikation geahndet, falls sich dieser nicht bewegte. Initiator dieser Idee war der Bodenheimer Hermann-Josef Berg. Er sagt: "Mit dieser Regeländerung wäre ein Anfang zum verbesserten Torwartschutz auf allen Ebenen im Handball gemacht." Über die Regeländerung wird letztlich der Welt-Handball-Verband entscheiden.